Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze: was in Rheinland-Pfalz gilt
Rheinland-Pfalz regelt die Aufstellung an der Grundstücksgrenze in § 8 LBauO abweichend von Hessen. Wer hier baut, kann sich deshalb nicht auf die hessische Regelung berufen — auch wenn der Nachbarort auf der anderen Rheinseite anders behandelt wird. Wir klären den zulässigen Standort vor der Planung.



















