Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze: was in Hessen gilt
In Hessen dürfen Sie das Außengerät einer Wärmepumpe ohne eigene Abstandsfläche direkt an der Grundstücksgrenze aufstellen, solange es nicht höher als 2 Meter ist und je Grenze nicht länger als 3 Meter. Das ersetzt nicht die Prüfung der Schallwerte am Nachbarfenster — die gilt unabhängig davon.



















