Über unsKarriereReferenzen
Staatliche Förderung

Bis zu 70% Zuschuss für Ihre Wärmepumpe

Profitieren Sie von der maximalen KfW-Förderung für Wärmepumpen. Wir übernehmen die komplette Antragstellung und beraten Sie zu allen Fördermöglichkeiten.

€28.000
Förderfähige Kosten
-€19.600
Staatlicher Zuschuss (70%)
€8.400
Ihr Eigenanteil

So setzt sich die Förderung zusammen

Die Wärmepumpen-Förderung besteht aus verschiedenen Komponenten, die Sie kombinieren können, um die maximale Förderung von 70% zu erreichen.

30%

Basisförderung

Standardförderung für Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien. Diese Förderung steht jedem zu, der eine Wärmepumpe installiert.

Voraussetzung: Installation einer förderfähigen Wärmepumpe durch einen Fachbetrieb
+16%

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzlicher Bonus beim frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (Gas, Öl, Kohle/Nachtspeicher). Der Satz sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Voraussetzung: Ersatz einer funktionsfähigen Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, oder einer Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung
bis
40%

Einkommensbonus

Spezieller Bonus für Haushalte mit geringerem Einkommen zur sozialen Abfederung der Investitionskosten. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen.

Voraussetzung: Selbstnutzung der Immobilie. Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit Kindern erhöht sich die Grenze um 10.000 €.

Kombinationsbeispiele

Beispiel 1: Standardfall

✓ 30% Basisförderung
Gesamt: 30% Förderung

Beispiel 2: Mit Klimabonus

✓ 30% Basisförderung
✓ +16% Klimageschwindigkeitsbonus (alte Gasheizung)
Gesamt: 46% Förderung

Beispiel 3: Mit Einkommensbonus

✓ 30% Basisförderung
✓ +16% Klimageschwindigkeitsbonus
✓ +30% Einkommensbonus (zvE bis 40.000 €)
Gesamt: 70% Förderung (Maximum im Regelfall)

Beispiel 4: Höchstsatz

✓ 30% Basisförderung
✓ +16% Klimageschwindigkeitsbonus
✓ +40% Einkommensbonus (zvE bis 30.000 €)
(Summe gedeckelt)
Gesamt: 80% Förderung

* Im Regelfall sind maximal 70% möglich. Die 80% erreichen nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Familienzuschlag).

Jetzt Förderung berechnen lassen

Voraussetzungen für die Förderung

Um die KfW-Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Antragstellung vor Beginn

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen dürfen bereits beauftragt sein.

Technische Anforderungen

Die Wärmepumpe muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen (z.B. Jahresarbeitszahl, Effizienz).

Fachbetrieb erforderlich

Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen. Wir sind Ihr qualifizierter Partner.

Förderfähige Kosten

Maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit; für weitere Wohneinheiten gelten geringere Grenzen.

Zeitliche Fristen

Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.

Bestandsgebäude

Die Förderung gilt hauptsächlich für Bestandsgebäude. Neubauten haben eingeschränkte Fördermöglichkeiten.

Der Antragsprozess – Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und übernehmen die Formalitäten für Sie.

1

Beratung & Planung

Wir analysieren Ihre Situation, planen die optimale Wärmepumpen-Lösung und prüfen Ihre Förderfähigkeit.

2

Angebotserstellung

Sie erhalten ein detailliertes Angebot mit allen förderfähigen Kosten und der voraussichtlichen Fördersumme.

3

Antragstellung

Wir stellen den KfW-Förderantrag für Sie und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.

4

Förderzusage

Nach Prüfung durch die KfW erhalten Sie die Förderzusage. Erst dann beginnen wir mit der Installation.

5

Installation

Unsere zertifizierten Techniker installieren Ihre Wärmepumpe fachgerecht und termingerecht.

6

Bestätigung & Auszahlung

Nach Abschluss bestätigen wir die Durchführung. Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wärmepumpen-Förderung.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Die Förderung gilt für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Im Regelfall beträgt die maximale Förderung 70% der förderfähigen Kosten; 80% erreichen nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € mit Familienzuschlag). Die Förderhöchstgrenze liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit. Das bedeutet maximal 19.600 € Zuschuss, im Höchstfall 22.400 €. Für weitere Maßnahmen gelten geringere Höchstgrenzen.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Heizung und Warmwasserbereitung. Dazu gehören Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die Anlagen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (z.B. Jahresarbeitszahl). Wir beraten Sie gern zu förderfähigen Modellen.

Wie funktioniert der Antragsprozess?

1) Registrierung im KfW-Zuschussportal
2) Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen
3) Förderzusage abwarten (keine Maßnahmen vorher beginnen!)
4) Installation durch Fachbetrieb durchführen
5) Bestätigung nach Durchführung einreichen
6) Auszahlung des Zuschusses erhalten

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie!

Kann ich mehrere Boni kombinieren?

Ja. Basisförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich kombinieren. Beispiel: 30% Basis + 16% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus = 70%. Der Höchstsatz von 80% ist nur bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € erreichbar. Der frühere Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen.

Was passiert, wenn meine alte Heizung kaputt geht?

Es gibt eine Geschwindigkeitsbonus-Regelung für Heizungsausfälle. Wenn Ihre Heizung irreparabel defekt ist, können Sie einen beschleunigten Antragsprozess nutzen. Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Schadensfall stellen. Wir helfen Ihnen dabei, alle Fristen einzuhalten.

Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung

Nutzen Sie die Chance auf bis zu 70% Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe. Wir übernehmen die komplette Antragstellung und Abwicklung für Sie.

KONTAKT

Wobei können wir Ihnen helfen?

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Kontaktieren Sie uns

GESCHÄFTSZEITEN

Mo-Fr: 8:00Uhr – 16:00Uhr

Photowärmo - Photovoltaik & Solaranlagen und Wärmepumpen für nachhaltige Energie