Photovoltaik 2026 kaufen oder 2027 warten?

Kurz gefasst: Für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 gelten veröffentlichte Vergütungen, etwa 7,70 ct/kWh und 12,22 ct/kWh. Der EEG‑Entwurf 2027 (Kabinettsbeschluss 29.07.2026) sieht eine 50 Prozent Einspeisebegrenzung und einen vierjährigen Direktvermarktungsbonus vor. Der Entwurf ist nicht beschlossen und steht unter Beihilfevorbehalt.
Im Rhein-Main-Gebiet planen viele Haushalte Photovoltaik zusammen mit einer Wärmepumpe. Bei Außengeräten gelten in Rheinland-Pfalz in § 8 LBauO andere Grenzabstände als in Hessen. Das betrifft Mainz, Ingelheim, Bingen und Alzey im Vergleich zu Wiesbaden oder Frankfurt. Klären Sie Grenzabstände früh, wenn Sie die Dachanlage mit einer Wärmepumpe kombinieren. Das spart Schleifen mit dem Bauamt. Für die PV-Einspeisung selbst sind die bundeseinheitlichen Regeln maßgeblich. Dazu zählen die Vergütungssätze der Bundesnetzagentur sowie steuerliche Erleichterungen. Stimmen Sie daher die technische Planung lokal ab und die energierechtlichen Punkte bundesweit.
Soll ich 2026 eine Photovoltaik kaufen oder auf 2027 warten?
Wenn Sie 2026 in Betrieb gehen, sichern Sie sich die veröffentlichten Vergütungen für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Der EEG‑Entwurf 2027 liegt als Kabinettsbeschluss vor. Er ist nicht beschlossen und steht unter Beihilfevorbehalt. Er sieht eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vor. Entscheiden Sie nach Dach, Netzanschluss und Eigenverbrauch.
Photovoltaik mit Eigenverbrauch punktet unabhängig von Förderhöhen. Prüfen Sie die verfügbare Dachfläche, die Verschattung und den Zählerplatz. Sprechen Sie früh mit dem Netzbetreiber über den Hausanschluss. Die Vergütung sichern Sie mit der rechtzeitigen Inbetriebnahme. Details zur Technik finden Sie in unserer Photovoltaik-Übersicht.
Der Entwurf 2027 enthält neue Spielregeln zur Einspeisung. Die konkrete Ausgestaltung kann den Betrieb verändern. Wer Planungssicherheit sucht, nutzt den bekannten Vergütungszeitraum. Wer auf neue Optionen setzt, beobachtet das Gesetzgebungsverfahren. Beachten Sie den Beihilfevorbehalt. Beide Wege sind möglich, je nach Ziel und Zeitplan.
Welche Einspeisevergütung gilt bei Inbetriebnahme 2026/2027?
Die Bundesnetzagentur nennt feste Sätze für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Für Gebäude und Lärmschutzwände unterscheiden sich Teileinspeisung und Volleinspeisung je Größenklasse. Für sonstige Anlagen bis 100 kW gelten identische Werte. Die folgende Tabelle fasst die Cent-pro-kWh-Sätze zusammen. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme.
| Vergütung (Stand 2026-08-01–2027-01-31) | bis 10 kW | bis 40 kW | bis 100 kW |
|---|---|---|---|
| Teileinspeisung Gebäude/Lärmschutz | 7,70 ct/kWh | 6,66 ct/kWh | 5,44 ct/kWh |
| Volleinspeisung Gebäude/Lärmschutz | 12,22 ct/kWh | 10,24 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Sonstige Anlagen | 6,19 ct/kWh | 6,19 ct/kWh | 6,19 ct/kWh |
Für Anlagen in der Direktvermarktung nennt die Bundesnetzagentur anzulegende Werte. Bis 10 kW auf Gebäuden und Lärmschutzwänden sind es 8,10 ct/kWh. Bis 1.000 kW liegen die Werte in der Teileinspeisung bei 5,84 ct/kWh. Entscheidend ist die korrekte Zuordnung Ihrer Anlage und die fristgerechte Meldung.
Was ändert der EEG-Entwurf 2027 laut Kabinettsbeschluss?
Der Entwurf sieht für kleine und mittlere PV‑Dachanlagen eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent vor. In der Regierungsdarstellung gelten Anlagen unter 25 kW als klein. Geplant ist ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus. Der Entwurf vom 29.07.2026 ist nicht beschlossen und steht unter Beihilfevorbehalt.
Die 50‑Prozent‑Begrenzung kann die Auslegung von Wechselrichtern, Speichern und Lastmanagement beeinflussen. Wer viel Eigenverbrauch plant, kann die Begrenzung technisch abfangen. Wer hohe Einspeisemengen bevorzugt, sollte die Detailregelungen abwarten. Der vierjährige Bonus kann Direktvermarktung attraktiver machen. Maßgeblich sind der endgültige Gesetzestext und beihilferechtliche Freigaben.
Rechnet sich Teileinspeisung oder Volleinspeisung besser?
Das hängt von Ihrem Eigenverbrauch und Ihrem Strombezug ab. Bei Inbetriebnahme vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 liegt die Volleinspeisevergütung bis 10 kW bei 12,22 ct/kWh. Die Teileinspeisevergütung bis 10 kW liegt bei 7,70 ct/kWh. Je mehr Strom Sie sinnvoll selbst verbrauchen, desto eher spricht das für Teileinspeisung.
Ab etwa 40 kW differieren die Sätze weniger stark. Für Gebäude und Lärmschutzwände gelten 10,24 ct/kWh in der Volleinspeisung und 6,66 ct/kWh in der Teileinspeisung. Prüfen Sie Profil, Lastgänge und mögliche Verschattung. Wir planen mit Ihnen die passende Betriebsart und stimmen den Netzanschluss ab.
Welche steuerlichen Regeln gelten für private PV 2026?
Für Lieferung und Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Die Regel ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung fällt in der Regel keine Umsatzsteuer auf die Einspeisung an. Das Bundesfinanzministerium erläutert dies in seinen FAQ.
Erträge aus Anlagen sind nach § 3 EStG steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt. Insgesamt gilt eine Obergrenze von 100 kW pro Steuerpflichtigem. Diese Angaben ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wir unterstützen bei der technischen Dokumentation und den Formularen.
Was sagen Ausschreibungsergebnisse über den Markt?
Die Bundesnetzagentur meldet für die Aufdach-Ausschreibung zum 01.06.2026 einen mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert von 9,72 ct/kWh. Die Zuschläge bewegten sich in einem engen Korridor. Ausgeschrieben waren 296 MW. Eingereicht wurden Gebote über 238 MW. Das zeigt Nachfrage in einem begrenzten Korridor.
Diese Werte betreffen ausgeschriebene größere Aufdachanlagen. Für kleine Anlagen gelten die veröffentlichten festen Vergütungen. Sie können beide Angaben als Orientierung für das Marktniveau lesen. Für Ihre konkrete Anlage zählen Dach, Ausrichtung, Technik und Anschluss. Wir bringen beides zusammen und erklären die Schritte bis zur Inbetriebnahme.
Wie gehe ich in Rhein-Main 2026 konkret vor?
Planen Sie die Inbetriebnahme so, dass Sie den Vergütungszeitraum 01.08.2026 bis 31.01.2027 sicher erreichen. Klären Sie den Hausanschluss früh mit Ihrem Netzbetreiber. Wenn Sie eine Wärmepumpe einbinden, beachten Sie in Rheinland-Pfalz § 8 LBauO zu Grenzabständen. Das gilt in Mainz, Ingelheim, Bingen und Alzey anders als in Wiesbaden oder Frankfurt.
- Dach prüfen, Verschattung erfassen, Zählerplatz bewerten.
- Netzanschlussanfrage stellen und Fristen dokumentieren.
- Betriebsart wählen (Teileinspeisung oder Volleinspeisung) und Vergütung zuordnen.
- Speicherbedarf prüfen und Schnittstellen planen.
- EEG‑Meldungen und Marktstammdaten vorbereiten.
- Montage und Zählertausch terminieren.
- Inbetriebnahme protokollieren und Vergütung bestätigen lassen.
Sie möchten mit Eigenverbrauch starten und später anpassen. Das geht mit moderner Technik. Sprechen Sie uns an. Wir planen die PV und optional die Wärmepumpe abgestimmt auf Ihr Gebäude. Mehr Hintergründe finden Sie in unserer Wärmepumpen-Übersicht und in der Photovoltaik-Übersicht.
Welche Quellen belegen die Zahlen?
Alle Zahlen stammen aus Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, der Bundesregierung, aus Gesetztexten sowie dem Bundesfinanzministerium. Die Vergütungssätze gelten für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027. Aussagen zum EEG‑Entwurf beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 und stehen unter Beihilfevorbehalt.
- Bundesnetzagentur: EEG‑Förderung und ‑Fördersätze, inklusive Einspeisevergütung, Marktprämie und Mieterstromzuschlag.
- Bundesregierung: Darstellung zur EEG‑Novelle 2027 (Kabinettsbeschluss 29.07.2026) mit 50 Prozent Einspeisebegrenzung, 25 kW und vierjährigem Direktvermarktungsbonus.
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung vom 16.07.2026 zu Aufdach‑Ausschreibungen.
- UStG § 12 Abs. 3, BMF‑FAQ Photovoltaikanlagen.
- EStG § 3 zu Steuerbefreiungen.
Was in der Praxis schiefgeht
Bei der Netzanschlusszusage hakt es oft am Zählerplatz. Der Zählerschrank erfüllt die aktuellen Anschlussregeln nicht. Oder der Platz reicht für Erzeugungszähler und Steuerhardware nicht aus. Auf Dächern sorgen alte Dachziegel, Dachfenster und Kamine für Lücken im Generatorfeld. In Mainz und Umgebung kommen Denkmalauflagen hinzu. Wer eine Wärmepumpe kombiniert, muss Schallemissionen und Grenzabstände nach § 8 LBauO in Rheinland-Pfalz anders bewerten als in Hessen. Im Betrieb entstehen Fragen zur Wahl zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung. Dazu gehört die korrekte Meldung im Marktstammdatenregister. Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme und dokumentieren alle Schritte.
Häufige Fragen
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Batteriespeicher?
Ja. § 12 Abs. 3 UStG erfasst die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einschließlich der Speicher, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert wird. Das Bundesfinanzministerium erläutert die Anwendung in seinen FAQ. Klären Sie die örtliche Einordnung Ihres Objekts.
Ab wann gilt die 0 %-Umsatzsteuer-Regel für Photovoltaik?
Die Regel nach § 12 Abs. 3 UStG ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Seitdem gilt der Nullsteuersatz für Lieferung und Installation auf oder in der Nähe von Privatwohnungen. Prüfen Sie die Voraussetzungen in den BMF‑FAQ. Wir unterstützen bei der technischen Einordnung Ihrer Anlage.
Welche Vergütung erhalte ich bei 10 kW Teileinspeisung?
Für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 nennt die Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bis 10 kW. Stellen Sie die Meldungen fristgerecht. Die Zuordnung der Größenklasse erfolgt nach der installierten Bruttoleistung Ihrer Anlage.
Was ist für Anlagen bis 25 kW im EEG-Entwurf 2027 vorgesehen?
Die Regierungsdarstellung nennt Anlagen unter 25 kW als klein. Geplant sind eine 50 Prozent Begrenzung der Einspeiseleistung und ein vierjähriger Direktvermarktungsbonus. Der Entwurf vom 29.07.2026 ist nicht beschlossen und steht unter Beihilfevorbehalt. Beobachten Sie das Verfahren vor Ihrer Entscheidung.
Sind PV-Erträge einkommensteuerfrei?
§ 3 EStG befreit Erträge, wenn die installierte Bruttoleistung bis zu 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit beträgt und insgesamt höchstens 100 kW pro Steuerpflichtigem. Diese Angaben ersetzen keine Steuerberatung. Wir liefern die technische Dokumentation für die steuerliche Einordnung.
Ihr nächster Schritt
Sie möchten die Entscheidung für 2026 festziehen oder das Verfahren 2027 abwarten. Wir klären Vergütung, Netzanschluss und Meldungen und planen Ihre Anlage. Starten Sie mit unserer Photovoltaik-Übersicht und stellen Sie Ihre Anfrage über Angebot anfragen. Auf Wunsch binden wir eine Wärmepumpe aus der Wärmepumpen-Übersicht ein.
Quellen
- Bundesnetzagentur – EEG-Förderung und -Fördersätze — abgerufen am 2026-08-28
- Bundesregierung – Im Kabinett beschlossen: Energiepolitik: Planbar, effizient und sicher — abgerufen am 2026-08-28
- Bundesnetzagentur – Pressemitteilung 16.07.2026 — abgerufen am 2026-08-28
- gesetze-im-internet.de – UStG — abgerufen am 2026-08-28
- BMF – FAQ Photovoltaikanlagen — abgerufen am 2026-08-28
- gesetze-im-internet.de – § 3 EStG — abgerufen am 2026-08-28