Hydraulischer Abgleich

Kurz gefasst: Unsere Monteure führen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlast nach DIN EN/TS 12831 durch. Seit 01.10.2024 sind gleichwertige Verfahren möglich. Für Einrohrheizungen rechnen wir mit einer Spreizung von 20 K, wenn das die VdZ-Fachregel vorsieht.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist im Bestand die Grundlage für leise Heizkörper, passende Volumenströme und moderate Pumpenleistungen. Im Rhein-Main-Gebiet sehen wir viele Mischsysteme mit Heizkörpern und älteren Fußbodenheizungen. Grenzabstände für Wärmepumpen-Außengeräte unterscheiden sich zwischen Mainz/Ingelheim/Bingen/Alzey und Wiesbaden/Frankfurt. Wir stimmen die Planung mit Bauordnungen und dem Hausbestand vor Ort ab.
Was bedeutet hydraulischer Abgleich nach Verfahren B konkret?
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B heißt: Wir planen und berechnen die Anlage auf Basis einer raumweisen Heizlast nach DIN EN/TS 12831 und stellen Ventile sowie Pumpe darauf ein. Der Nachweis erfolgt mit dem VdZ-Bestätigungsformular für Verfahren B. Wir dokumentieren je Ventil Einstellwert, Volumenstrom und Druckverlust und legen die raumweise Heizlast offen.
Die VdZ-Fachregel nennt Verfahren B als Planungsleistung (Stand 2016-07). Die ESanMV verweist auf die Heizlastermittlung nach DIN EN/TS 12831 als Grundlage. Das VdZ-Formular ist der offizielle Nachweis und wurde nach VdZ-Angabe mit KfW und BAFA abgestimmt. So ist erkennbar, welcher Heizkörper oder Heizkreis welchen Volumenstrom erhält.
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DIN EN/TS 12831: raumweise Heizlast als Berechnungsbasis.
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Verfahren B (Stand 2016-07): höherwertige Planungsleistung.
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VdZ-Formular (Wohngebäude): offizieller Nachweis.
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Dokumentation je Ventil: Einstellwert/Volumenstrom/Druckverlust.
Wie laufen die Schritte vor Ort ab?
Der Ablauf vor Ort folgt einem klaren Schema: Wir erfassen Heizflächen, Ventile und Stränge, bilden das Rohrnetz ab, berechnen Volumenströme und Druckverluste und stellen die Anlage ein. Danach prüfen wir im Betrieb und dokumentieren alle Werte im VdZ-Formular.
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Bestandsaufnahme: Heizflächen, Ventiltypen, Strangführung und Pumpe aufnehmen, Zugänglichkeiten klären.
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Raumweise Heizlast: Ermittlung nach DIN EN/TS 12831, Zuweisung je Raum und Heizfläche.
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Rohrnetzmodell: Stränge, Widerstände und Verteiler abbilden, Soll-Volumenströme ableiten.
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Ventilvoreinstellung: Einstellwerte je Heizkörper bzw. Drossel am Verteiler setzen, Strangregulierventile einregeln.
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Pumpeneinstellung: Förderhöhe und Kennlinie passend zur Berechnung einstellen; Mindestvolumenstrom sicherstellen.
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Funktionsprüfung: Aufheizverhalten, Geräuschfreiheit, Temperaturverteilung kontrollieren.
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Heizkurven- und Zeitprogramm: Außentemperaturgeführte Heizkurve prüfen; Absenkzeiten plausibilisieren.
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Dokumentation: Einstellwerte, Volumenströme, Druckverluste je Ventil und die raumweise Heizlast ins VdZ-Formular eintragen.
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Einweisung: Bedienung, Pflege, sinnvolle Anpassungen im Alltag erklären.
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Untergrenze für Absenkzeiten beachten: ≥ 6 h (Stand 2016-07).
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Mindestvolumenstrom des Wärmeerzeugers berücksichtigen.
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Nachweis im VdZ-Formular (Verfahren B) festhalten.
Welche Unterlagen und Normen setzen Sie ein?
Für Verfahren B nutzen wir die raumweise Heizlastermittlung nach DIN EN/TS 12831 als Grundlage. Den Nachweis führen wir mit dem VdZ-Bestätigungsformular für Verfahren B. Diese Vorgehensweisen sind in der ESanMV benannt; das VdZ-Formular ist laut VdZ mit KfW und BAFA abgestimmt.
Seit 01.10.2024 erlaubt § 60c GEG/GModG gleichwertige Verfahren neben Verfahren B. Wir klären vorab Zulässigkeit und fachliche Eignung. Für Bestandsanlagen bleibt Verfahren B die solide Planungsleistung, weil alle Einstellwerte und Berechnungen nachvollziehbar dokumentiert werden.
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DIN EN/TS 12831: raumweise Heizlast als Pflichtgrundlage in Verfahren B.
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§ 60c GEG/GModG: seit 01.10.2024 gleichwertige Verfahren möglich.
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VdZ-Bestätigungsformular (Wohngebäude): offizieller Nachweis für Verfahren B.
Wie berechnen Sie die Volumenströme?
Die Volumenströme berechnen wir aus der raumweisen Heizlast und der gewählten Temperaturspreizung. Für Wasser nutzen wir die Danfoss-Praxisformel: V [l/h] = Q [W] / (1,16 × ΔT [K]). Für Einrohrheizungen setzen wir nach VdZ-Fachregel eine Spreizung von 20 K an, sofern die Systemanalyse das bestätigt.
Die Danfoss-Formel mit dem Umrechnungsfaktor 1,16 erleichtert die Ableitung der Soll-Volumenströme je Heizfläche. Bei Fußbodenheizungen berücksichtigen wir den Differenzdruck an einstellbaren Drosseln am Verteiler. Die VdZ-Fachregel erlaubt hierfür pauschal 13 mbar/m² Heizfläche, wenn keine Herstellerdaten vorliegen (Stand 2016-07).
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Praxisformel: V [l/h] = Q [W] / (1,16 × ΔT [K]).
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Einrohrheizung: Berechnung mit ΔT = 20 K (Stand 2016-07).
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Fußbodenheizung: +13 mbar/m² für Drosseln am Verteiler (Stand 2016-07).
Wie stellen Sie die Pumpe und den Differenzdruck ein?
Wir stellen die Pumpe auf Basis der Rohrnetzberechnung ein. Dabei beachten wir den Mindestvolumenstrom des Wärmeerzeugers. Erzeugt die Pumpe Überschussdruck, setzen wir Differenzdruckregler ein. So erreichen wir ruhigen Betrieb ohne Strömungsgeräusche und eine stabile Versorgung aller Heizflächen.
Diese Punkte sind in der VdZ-Fachregel beschrieben (Stand 2016-07). Wir prüfen im Betrieb, ob alle Heizflächen den berechneten Volumenstrom erhalten. Bei Abweichungen passen wir die Kennlinie an oder optimieren die Verteilung über Strangregulierventile.
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Förderhöhe aus Rohrnetzberechnung ableiten.
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Mindestvolumenstrom beachten; DP-Regler bei Überschussdruck einsetzen (Stand 2016-07).
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Finale Pumpeneinstellung dokumentieren.
Wie programmieren Sie Heizkurve und Zeitprogramme?
Wir optimieren die Heizkurve einer witterungsgeführten Regelung so, dass alle Räume mit berechneten Volumenströmen stabil warm werden. Bei Zeitprogrammen vermeiden wir nach VdZ-Fachregel Absenkzeiten unter 6 h, weil zu kurze Zyklen das System aus dem Takt bringen können, ohne nennenswerten Vorteil zu schaffen.
Nach dem Einregeln prüfen wir typische Nutzungszeiten im Gebäude. Wir testen in einem realen Heizfenster die Raumtemperaturen. Die Heizkurve bleibt so flach wie möglich, aber so hoch wie nötig. Bei großen Unterschieden zwischen Räumen schauen wir zuerst auf Volumenstrom und Ventilvoreinstellung, nicht auf die Kurve.
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Absenkzeiten nicht unter 6 h wählen (Stand 2016-07).
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Zuerst Volumenstrom und Voreinstellungen prüfen, dann Kurve feinjustieren.
Wie dokumentieren und weisen Sie den Abgleich nach?
Wir dokumentieren für Verfahren B die raumweise Heizlast und je Ventil den Einstellwert, den Volumenstrom und den Druckverlust. Den offiziellen Nachweis führen wir über das VdZ-Bestätigungsformular für Wohngebäude. Nach VdZ-Angabe ist dieses Formular mit KfW und BAFA abgestimmt.
Die VdZ-Fachregel (Stand 2016-07) beschreibt den Dokumentationsumfang. Die ESanMV fordert den Nachweis nach Verfahren B gemäß VdZ-Formular. Damit liegen alle Angaben für Förderstellen und für spätere Wartungen eindeutig und prüffähig vor.
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Dokumentationsumfang: Einstellwert/Volumenstrom/Druckverlust je Ventil; raumweise Heizlast.
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Nachweis: VdZ-Bestätigungsformular (Wohngebäude), Verfahren B (Stand 2016-07).
Worauf achten Sie bei Einrohr- und Fußbodenheizungen?
Bei Einrohrheizungen rechnen wir für die Balance mit einer Spreizung von 20 K, wenn das dem Befund entspricht. Diese Größe nennt die VdZ-Fachregel (Stand 2016-07). Bei Fußbodenheizungen berücksichtigen wir an Verteilern pauschal 13 mbar/m² als zusätzlichen Differenzdruck, wenn keine Herstellerdaten verfügbar sind.
Einrohrsysteme reagieren empfindlich auf falsche Ventilstellungen. Wir beginnen daher mit der Strang- und Bypass-Situation, bevor wir Heizkörper ventiltechnisch drosseln. Bei Fußbodenheizungen prüfen wir zunächst die Längenverteilung der Heizkreise und setzen die Drosseln am Verteiler. Die Pumpenförderhöhe stellen wir erst am Ende fein ein, wenn die Kreise laufen.
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Einrohr: Berechnung mit 20 K Spreizung (Stand 2016-07).
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Fußbodenheizung: 13 mbar/m² als pauschaler Zusatz am Verteiler (Stand 2016-07).
Welche Besonderheiten gelten im Rhein-Main-Gebiet?
Im Raum Mainz, Ingelheim, Bingen und Alzey gelten für Außengeräte von Wärmepumpen andere Grenzabstände als in Wiesbaden oder Frankfurt, weil Rheinland-Pfalz die Abstände an der Grundstücksgrenze anders regelt als Hessen. Wir binden diese Vorgaben in die Planung ein, wenn wir Heizung und Außenaufstellung gemeinsam betrachten.
Das betrifft die Praxis, wenn Sie eine Wärmepumpe-Übersicht mit bestehender Heizungsverteilung kombinieren. Wir planen den hydraulischen Abgleich so, dass Vorlauftemperatur und Volumenstrom zur künftigen Erzeugerstrategie passen. Bei Außenaufstellung stimmen wir Standort, Schwingungsentkopplung und Leitungswege mit den Abgleichzielen ab.
Gilt das Verfahren B auch für Wärmepumpen und PV-Kopplung?
Ja. Wir nutzen Verfahren B auch, wenn eine Wärmepumpe eingesetzt wird oder eine Photovoltaik-Übersicht den Eigenstrom für die Heizung liefert. Die raumweise Heizlast bestimmt die notwendigen Volumenströme. So senken wir die erforderliche Vorlauftemperatur.
Wichtig: Die Heizflächen müssen die geplanten Leistungen bei der gewählten Spreizung übertragen. Sind Heizkörper zu klein, planen wir größere Heizflächen, Flächenheizung oder geänderte Betriebsweise. Der Abgleich reduziert Taktungen, weil der Mindestvolumenstrom des Wärmeerzeugers erreicht wird.
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Volumenströme mit der 1,16-Formel aus Q und ΔT ableiten.
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Mindestvolumenstrom sicherstellen, Taktungen vermeiden.
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Gleichwertige Verfahren nach § 60c seit 01.10.2024 möglich.
Wie lange dauert der Abgleich und was kostet er?
Die Dauer hängt vom Gebäude, von der Zugänglichkeit der Ventile und von der Komplexität des Rohrnetzes ab. Wir nennen keine Pauschalen. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches Angebot für Planung, Einstellung und Dokumentation nach Verfahren B. Nutzen Sie dafür unsere Seite Angebot anfragen.
Vorab beraten wir, ob Bauteile zu tauschen sind, etwa nicht voreinstellbare Ventile. Wenn eine künftige Wärmepumpe geplant ist, beziehen wir deren Mindestvolumenstrom in die Berechnung ein. Nach dem Abgleich sind feinere Optimierungen im Betrieb möglich, etwa an der Heizkurve.
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Angebot nach Vor-Ort-Prüfung und Verfahren B erstellen.
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Dokumentation im VdZ-Formular (Wohngebäude) übergeben.
Was in der Praxis schiefgeht
Typische Beschwerden vor dem Abgleich: Heizkörper rauschen oder bleiben halb kalt, die Pumpe läuft hörbar und einzelne Räume kommen nicht auf Temperatur. In Altbauten sind oft Ventile ohne Voreinstellung verbaut. In Mischsystemen mit Fußbodenheizung fehlen häufig Daten zu Kreislängen und Verteilern. Einrohrsysteme reagieren sensibel auf falsche Bypass-Stellungen. Wir schaffen zuerst eine belastbare Datengrundlage, tauschen bei Bedarf unpassende Ventile und regeln Stränge. Danach stellen wir die Pumpe ein und prüfen das Zeitprogramm. Erst wenn die Verteilung passt, justieren wir die Heizkurve. So lösen wir Geräusche und Verteilprobleme systematisch.
- Einrohr: 20 K als Richtwert für die Berechnung (Stand 2016-07).
- Fußbodenheizung: 13 mbar/m² am Verteiler berücksichtigen (Stand 2016-07).
- Zeitprogramme: Absenkzeiten nicht unter 6 h wählen (Stand 2016-07).
Häufige Fragen
Warum gerade Verfahren B und nicht A?
Die VdZ-Fachregel nennt Verfahren B als Planungsleistung. Es basiert auf einer raumweisen Heizlast nach DIN EN/TS 12831 und liefert belastbare Einstellwerte. So dokumentieren wir Einstellwert, Volumenstrom und Druckverlust je Ventil. Das erleichtert spätere Wartung und Anpassungen.
Welche Daten brauchen Sie vorab?
Grundrisse, Heizflächen je Raum, Ventiltypen, Zugang zu Verteilern, Informationen zur Pumpe und zum Wärmeerzeuger. Wenn Unterlagen fehlen, erheben wir die Daten vor Ort. Für Fußbodenheizungen sind Fotos der Verteiler und erkennbare Kreisnummern hilfreich.
Funktioniert das auch bei sehr alten Einrohrsystemen?
Ja, wenn die Systemanalyse zeigt, dass hydraulische Balance erreichbar ist. Die VdZ-Fachregel schlägt für die Berechnung eine Spreizung von 20 K vor. Falls Bauteile fehlen oder defekt sind, planen wir Austausch und setzen anschließend die abgestimmten Voreinstellungen um.
Muss ich nach dem Abgleich noch an der Heizkurve drehen?
Oft nicht. Wir prüfen die Kurve im Zuge des Abgleichs. Laut VdZ-Fachregel sollten Absenkzeiten unter 6 h vermieden werden. Wenn sich Ihre Nutzung ändert, passen wir Kurve und Zeiten später behutsam an und kontrollieren das Verhalten im realen Betrieb.
Ist ein anderes Verfahren als B zulässig?
Seit 01.10.2024 erlaubt § 60c GEG/GModG gleichwertige Verfahren für bestimmte Fälle. Wir klären im Einzelfall die Zulässigkeit und ob der fachliche Umfang passt. Verfahren B bleibt unsere bevorzugte Planungsbasis, weil Nachweis und Dokumentation eindeutig sind.
Ihr nächster Schritt
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Quellen
- ESanMV – Anlage 6 Erneuerung der Heizungsanlage (gesetze-im-internet.de) — abgerufen am 2026-09-30
- VdZ-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ (Leistungsbeschreibung, Stand Juli 2016) — abgerufen am 2026-09-30
- Danfoss Produkthandbuch „Warmwasser-Fußbodenheizungen“ — abgerufen am 2026-09-30
- BMWK/Energiewechsel – FAQ 1.36 Gleichwertige Verfahren zum Verfahren B — abgerufen am 2026-09-30
- VdZ-Formular: Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs (Wohngebäude) — abgerufen am 2026-09-30