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Photovoltaik

Förderung Wärmepumpe und PV 2026/2027 in Hessen/RLP

Stand: Von Muhammed Ali Demirtas, Geschäftsführer und Gründer, Elektroniker für Betriebstechnik
Blick über mehrere Ein- und Doppelhäuser mit Photovoltaikmodulen auf den Dächern im warmen Spätnachmittagslicht, ohne Menschen oder Fahrzeuge.

Kurz gefasst: KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 bis zu 80 Prozent bei erfüllter Einkommensbedingung. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent bis 31.01.2027. Ab 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Hessen bietet ein PV‑Darlehen. Rheinland‑Pfalz regelt PV und Aufstellorte teils anders.

Dieser Leitfaden richtet sich an Hauseigentümer im Rhein‑Main‑Gebiet. In Mainz, Ingelheim, Bingen und Alzey gelten bei Außenaufstellungen von Wärmepumpen Grenzabstände nach LBauO Rheinland‑Pfalz. In Wiesbaden und Frankfurt gelten andere Vorgaben. Für den Heizungstausch ist die KfW im Programm 458 zuständig, für weitere Einzelmaßnahmen das BAFA. Hessen hat Stichtage für die kommunale Wärmeplanung gesetzt. Das Gebäudeenergiegesetz ist durch das GModG ersetzt. Wir zeigen die förderrelevanten Schritte und Fristen und ordnen Landesprogramme ein. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zur praktischen Planung, damit Antrag, Technik und Ausführung sauber zusammenpassen.

Welche Zuschüsse gibt es 2026/2027 für Wärmepumpen?

Sie erhalten für den Heizungstausch Zuschüsse im KfW‑Programm 458. Die KfW nennt eine Zuschussspanne von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten; den Höchstsatz erreichen Sie nur mit Einkommensbonus. Für Wärmepumpen beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Es gibt zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus mit 16 Prozent bis 31.01.2027 und je nach Einkommen einen gestaffelten Einkommensbonus.

Die KfW weist im Programm 458 eine Grundförderung für Wärmepumpen von 30 Prozent aus. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten bis 31.01.2027. Danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkten und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Diese Angaben nennt die KfW in den Programminformationen zum Zuschuss 458.

Je nach zu versteuerndem Einkommen ergänzt ein Einkommensbonus die Förderung. Ohne Kinderhaushalt nennt die KfW 40 Prozent bis zu 30.000 Euro, 30 Prozent bis zu 40.000 Euro und 10 Prozent bis zu 50.000 Euro. Für Familien mit Kindern nennt die KfW in der Pressemitteilung vom 21.07.2026 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro.

Die Summe aller Bausteine ist auf einen maximalen Zuschuss von 80 Prozent begrenzt; der Höchstsatz setzt einen Einkommensbonus voraus. Beachten Sie zusätzlich den förderfähigen Höchstbetrag je Wohneinheit. Er begrenzt die förderfähigen Kosten, auf die der prozentuale Zuschuss angewendet wird.

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick:

  • Grundförderung Wärmepumpe: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % bis 31.01.2027
  • Einkommensbonus: gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen
  • Höchstsatz 80 %: nur mit Einkommensbonus erreichbar
  • Förderfähige Kosten: durch Höchstbeträge je Wohneinheit begrenzt

Für die Planung lohnt ein Blick auf die Reihenfolge: Zuerst klären Sie die technischen Varianten und die passende Dimensionierung, dann prüfen Sie die Boni. Stimmen Sie die Antragstellung auf Liefer‑ und Bauzeiten ab, damit Fristen eingehalten werden. Achten Sie darauf, dass Angebote und Antragsdaten konsistent sind, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Wie setzt sich der Fördersatz im Programm KfW 458 zusammen?

Der Fördersatz ergibt sich aus Bausteinen. Die KfW nennt die Grundförderung für Wärmepumpen mit 30 Prozent. Hinzu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus und gegebenenfalls ein Einkommensbonus. Die Summe ist auf 80 Prozent gedeckelt; den Höchstsatz ermöglicht nur der Einkommensbonus. Zusätzlich gelten Höchstbeträge je Wohneinheit, die den absoluten Zuschuss begrenzen.

Förderbaustein (Stand: 2026-07-21)InhaltQuelle
Grundförderung Wärmepumpe30 %KfW 458 Programmseite
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31.01.2027, ab 01.02.2027 halbjährliche Senkung um 4 %, kein Bonus ab 01.08.2028KfW 458 Programmseite
Einkommensbonus ohne Kinder40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 EuroKfW 458 Programmseite
Einkommensbonus mit Kind(ern)40 % bis 40.000 Euro, 30 % bis 50.000 Euro, 10 % bis 60.000 EuroKfW PM 21.07.2026
Maximaler Zuschuss80 % (nur mit Einkommensbonus)KfW 458 Programmseite
Förderhöchstbetrag 1./2.–6./ab 7. WE28.000 Euro, 15.000 Euro, 8.000 EuroKfW 458 Programmseite
Degression Höchstbetrag 1. WEAb 01.02.2027 halbjährlich minus 750 EuroKfW PM 21.07.2026
Geplante Änderung Q1/2027Grundförderung 15 % plus 15 % EU‑WertschöpfungsbonusKfW PM 21.07.2026

Die KfW nennt diese Bausteine im Zuschuss 458. Die geplante Umstellung im ersten Quartal 2027 reduziert die Grundförderung auf 15 Prozent und ergänzt einen Wertschöpfungsbonus mit 15 Prozent für Wärmepumpen aus EU‑Fertigung. Bis zur Umstellung gelten die aktuellen Angaben der KfW 458 Programmseite.

In der Praxis wirken die Bausteine additiv innerhalb der Obergrenze. Entscheidend ist, welche Kostenpositionen förderfähig sind und ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen. Rechnen Sie zunächst mit den Prozentsätzen auf Basis der förderfähigen Kosten und prüfen Sie dann die Deckelung durch die Höchstbeträge je Wohneinheit. So vermeiden Sie Abweichungen zwischen Erwartung und Bewilligung.

Was ändert sich Anfang 2027 bei der Wärmepumpenförderung?

Die KfW kündigt für das erste Quartal 2027 eine Anpassung an. Die Grundförderung soll 15 Prozent betragen. Gleichzeitig soll ein Wertschöpfungsbonus mit 15 Prozent für EU‑Fertigung kommen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkten. Der Zuschusshöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro.

Diese Angaben stammen aus der KfW‑Pressemitteilung vom 21.07.2026. Die KfW 458 Programmseite nennt für den Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent bis 31.01.2027. Für Antragstellungen ab 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Planen Sie die Antragstellung so, dass Sie gewünschte Boni fristgerecht sichern.

Beachten Sie die Begrenzung auf maximal 80 Prozent Zuschuss; den Höchstsatz erreichen Sie nur mit Einkommensbonus. Prüfen Sie die Förderhöchstbeträge je Wohneinheit. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 und danach halbjährlich um 750 Euro.

Geplante Anpassungen kurz zusammengefasst:

  • Grundförderung Wärmepumpe: 15 % (Q1/2027 geplant)
  • Wertschöpfungsbonus: 15 % für EU‑Fertigung (geplant)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: ab 01.02.2027 alle 6 Monate minus 4 Prozentpunkte; kein Bonus ab 01.08.2028
  • Förderhöchstbetrag 1. WE: ab 01.02.2027 alle 6 Monate minus 750 Euro

Wenn Sie mehrere Maßnahmen koordinieren, binden Sie die Zeitpläne früh ein. Stimmen Sie Handwerkstermine, Lieferzeiten und eventuelle Genehmigungen mit dem Bewilligungszeitraum ab. So stellen Sie sicher, dass Aufträge erst nach der Bewilligung erteilt werden und die Nachweise fristgerecht vorliegen.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss je Wohneinheit?

Die KfW nennt für den Zuschuss 458 Förderhöchstbeträge je Wohneinheit. Für die erste Wohneinheit beträgt er 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit beträgt er jeweils 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit beträgt er jeweils 8.000 Euro. Ab 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro.

Diese Höchstbeträge stammen aus der KfW 458 Programmseite und der KfW‑Pressemitteilung vom 21.07.2026. Die prozentualen Förderbausteine werden auf diese förderfähigen Kosten angewendet. So entsteht der absolute Zuschussbetrag. Die KfW deckelt die Summe aller Bausteine auf 80 Prozent; der Höchstsatz setzt einen Einkommensbonus voraus.

Förderhöchstbeträge im Überblick:

    1. Wohneinheit: 28.000 Euro (Degression ab 01.02.2027: minus 750 Euro je Halbjahr)
  • 2.–6. Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
  • Ab 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro

Prüfen Sie zusätzlich, ob Nebenarbeiten richtig zugeordnet sind. Nicht jede Position zählt zu den förderfähigen Kosten. Klare Angebote und eine saubere Trennung der Gewerke helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Zuschuss zielgenau zu beantragen.

Wer bekommt den Einkommensbonus und in welcher Höhe?

Die KfW nennt gestaffelte Einkommensboni. Ohne Kinder im Haushalt gelten 40 Prozent bis zu 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 30 Prozent bis zu 40.000 Euro und 10 Prozent bis zu 50.000 Euro. Mit Kindern nennt die KfW 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro und 10 Prozent bis 60.000 Euro.

Die Staffel ohne Kinder nennt die KfW auf der Programmseite 458. Die Staffel für Familien mit Kindern nennt die KfW in der Pressemitteilung vom 21.07.2026. Der Einkommensbonus ist ein Zusatzbaustein. Er erhöht den Fördersatz im Rahmen der Obergrenze von 80 Prozent; den Höchstsatz erreichen nur Antragsteller mit Einkommensbonus. Halten Sie geeignete Nachweise bereit.

Planen Sie zeitlich ein, dass die Prüfung des Einkommens Nachweise erfordert. Bereiten Sie Unterlagen frühzeitig auf und stimmen Sie sie mit den Antragsdaten ab. So reduzieren Sie Rückfragen und verkürzen den Zeitraum bis zur Zuschussbewilligung.

Wie beantrage ich Zuschuss und Ergänzungskredit richtig?

Sie stellen den Zuschuss im KfW‑Portal. Für den Ergänzungskredit 358 oder 359 benötigen Sie laut KfW eine Zuschusszusage 458 oder einen BAFA‑Bescheid. Planen Sie die Reihenfolge. Prüfen Sie Fristen für Boni und Höchstbeträge. Stimmen Sie technische Planung und Antragsdaten sauber ab.

  1. Bedarf klären und Heizlast prüfen. 2) Technikkonzept festlegen. 3) Förderbausteine und Einkommensbonus prüfen. 4) Antrag KfW 458 stellen. 5) Bewilligung abwarten. 6) Auftrag vergeben. 7) Ergänzungskredit 358/359 beantragen, wenn gewünscht. 8) Umsetzung dokumentieren. 9) Nachweise einreichen. 10) Auszahlung abrufen.

Die KfW nennt im Produktblatt 358/359 die Voraussetzung einer Zuschusszusage 458 oder eines BAFA‑Bescheids. Für weitere Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle verweist das BMWK in seinen BEG‑FAQ auf das BAFA. So vermeiden Sie Ablehnungen durch falsche Zuständigkeit. Wir unterstützen bei der Antragslogik im Rahmen eines Angebots.

Vertiefung und Techniküberblick finden Sie hier: Wärmepumpen‑Übersicht. Für die PV‑Integration und Dachfragen lesen Sie die Photovoltaik‑Übersicht. Ein Angebot für Ihr Objekt erhalten Sie hier: Angebot anfragen.

Achten Sie auf vollständige Unterlagen: technische Datenblätter, Angebote, Planungsnachweise und gegebenenfalls Bestätigungen der Fachunternehmen. Stimmen Sie Namen, Adressen und Objektangaben exakt ab. Konsistente Dokumente beschleunigen die Prüfung und helfen, Nachforderungen zu vermeiden.

Welche Programme gelten für Photovoltaik in Hessen und Rheinland-Pfalz?

Für PV gilt seitens der Umsatzsteuer ein Nullsteuersatz. Das Bundesfinanzministerium nennt 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an Betreiber. Die EEG‑Förderung kann für Anlagen bis 100 kW installierter Leistung genutzt werden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die anzulegenden Werte. In Hessen gibt es ein PV‑Darlehen der WIBank.

In Rheinland‑Pfalz gibt es landesweite Programme mit spezifischen Bedingungen. Die ISB fördert PV im Programm 505 bei Privatpersonen nur, wenn der erzeugte Strom vollständig dem Eigenverbrauch dient und keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Für kommunale oder unternehmerische Vorhaben existiert das Programm ZEIS mit Zuschussquoten nach Förderlinie.

Rahmen für 2026/2027 kompakt:

  • Nullsteuersatz für PV‑Lieferungen: 0 % USt
  • EEG‑Nutzung bis 100 kW installierte Leistung möglich
  • Anzulegende Werte: Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur
  • Hessen: zusätzliches PV‑Darlehen der WIBank verfügbar

Berücksichtigen Sie bei der Planung die Schnittstellen zwischen PV, Wärmepumpe und Netzanschluss. Dimensionieren Sie Wechselrichter, Leitungswege und Zählerkonzepte so, dass Eigenverbrauch und Verwaltungsaufwand in einem guten Verhältnis stehen. Klare Zuständigkeiten zwischen Elektriker und Heizungsbauer erleichtern die Umsetzung.

Wie funktioniert die EEG‑Vergütung 2026/2027 für PV?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die anzulegenden Werte. Für August 2026 bis Januar 2027 liegen Tabellen vor. Seit 2024 bestimmt eine halbjährliche Degression die Fördersätze. Für Anlagen bis 100 kW installierter Leistung ist die EEG‑Vergütung möglich. Für das zweite Segment der Ausschreibungen 2026 gilt ein Höchstwert von 10,00 Cent je Kilowattstunde.

Planen Sie mit dem Stand der veröffentlichten Werte. Prüfen Sie zugleich, ob Sie alternativ das Land Rheinland‑Pfalz‑Programm 505 anstreben. Dort ist bei Privatpersonen eine EEG‑Vergütung ausgeschlossen, wenn eine Förderung genutzt wird. Für 2027 gilt: Ein EEG‑2027‑Entwurf ist nicht beschlossen und steht unter beihilferechtlichem Vorbehalt.

Wesentliche Punkte zur EEG‑Vergütung:

  • Anzulegende Werte für Aug 2026–Jan 2027: veröffentlicht
  • Degressionsmechanismus: halbjährlich
  • Anlagen bis 100 kW: Vergütungsfähigkeit gegeben
  • Ausschreibungen „zweites Segment“ 2026: Höchstwert 10,00 ct/kWh

Entscheiden Sie früh, ob Sie die Förderung als Einspeisemodell oder mit hohem Eigenverbrauch anstreben. Prüfen Sie die technischen und vertraglichen Anforderungen der Netzbetreiber und behalten Sie Fristen für Meldungen und Inbetriebnahmen im Blick. Eine saubere Dokumentation erleichtert die Abrechnung.

Welche landesweiten Programme gibt es zusätzlich in Hessen?

Hessen bietet ein PV‑Darlehensprogramm über die WIBank. Die Förderdatenbank nennt einen hohen Finanzierungsanteil als Darlehen. Der Darlehensbetrag liegt zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Förderfähig sind PV‑Anlagen bis 20 kW, Batteriespeicher sowie Steuer‑ und Regeltechnik.

Das Darlehen kann die Liquidität sichern. Es ersetzt keinen Zuschuss. Kombinieren Sie das Darlehen mit der EEG‑Vergütung und dem Nullsteuersatz bei der Lieferung. Stimmen Sie die Größe der PV‑Anlage auf Ihren Verbrauch und die geplante Wärmepumpe ab. So schöpfen Sie den Eigenverbrauch technisch aus, ohne Fördersätze zu gefährden.

Beachten Sie beim Zeitplan die typischen Schritte: Angebot einholen, Finanzierung strukturieren, technische Planung abstimmen und die Ausführung koordinieren. Eine vollständige und nachvollziehbare Kostenzusammenstellung unterstützt die Entscheidung und die spätere Abrechnung.

Was gilt in Rheinland‑Pfalz für PV und Wärmepumpen?

Privatpersonen können das ISB‑Programm 505 für PV nur nutzen, wenn der Strom ausschließlich dem Eigenverbrauch dient und keine EEG‑Vergütung gezahlt wird. Das Ministerium nennt zudem eine Pflicht zur PV‑Installation auf Überdachungen neuer gewerbezugehöriger Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Für kommunale Energieprojekte greift ZEIS mit definierten Zuschussquoten.

Für Wärmepumpen‑Außengeräte gelten in Rheinland‑Pfalz Grenzabstände nach LBauO. Diese Regel weicht von Hessen ab. Für Mainz, Ingelheim, Bingen und Alzey gilt daher eine andere Betrachtung als für Wiesbaden oder Frankfurt. Klären Sie die Aufstellung vor der Antragstellung. So vermeiden Sie Verzögerungen bei Genehmigung und Montage.

Prüfen Sie zusätzlich frühzeitig Schallschutz, Fundamentierung und Leitungswege. Eine gute Abstimmung mit dem Fachbetrieb verhindert spätere Umplanungen. Halten Sie Unterlagen wie Lageplan oder Fotos bereit, um die Eignung des Standorts schnell beurteilen zu können.

Wie stimmen Sie Förderung und Wärmeplanung in Hessen ab?

Hessen hat Fristen für die kommunale Wärmeplanung gesetzt. In Großstädten gelten frühere Stichtage. In allen anderen Gemeinden folgen spätere Stichtage. Prüfen Sie, ob Ihr Quartier eine Leitentscheidung vorsieht. Stimmen Sie Ihre Wärmepumpe darauf ab. So vermeiden Sie spätere Umrüstungen.

Die Landesregierung verweist auf diese Stichtage. Prüfen Sie website und Beschlüsse Ihrer Kommune. Das Gesetz für die Wärmeplanung ist rechtlich getrennt von der Förderung. Die KfW 458 Förderung bleibt zuständig für den Heizungstausch. Klären Sie vor dem Auftrag, ob Netzausbau, Fernwärme oder Quartierslösungen geplant sind.

Empfohlene Schritte zur Abstimmung:

  • Kommunale Planungsstände und Karten prüfen
  • Aufstellort und Schallschutz frühzeitig klären
  • Netzanschluss‑ und Lastmanagement mitdenken
  • Förderung KfW 458 und ggf. weitere Maßnahmen zeitlich koordinieren

Beziehen Sie bei Unsicherheiten die Ansprechpartner Ihrer Kommune und der Netzbetreiber ein. Ein kurzer Abgleich zu Planungsständen, Anschlusskapazitäten und möglichen Zeitfenstern verhindert Fehlentscheidungen. Dokumentieren Sie Ergebnisse, damit sie bei der Antragstellung verfügbar sind.

Was in der Praxis schiefgeht

In der Praxis hakt es oft an drei Punkten. Erstens laufen Fristen auseinander. Der Klimageschwindigkeitsbonus mit 16 Prozent gilt nur bis 31.01.2027. Ab 01.02.2027 greift die Degression. Zweitens führt der Einkommensbonus zu Nachfragen. Nachweise fehlen oder Grenzen werden falsch eingeordnet. Drittens unterschätzen viele die Landesbesonderheiten. In Rheinland‑Pfalz schließt das ISB‑Programm 505 eine EEG‑Vergütung aus. Zudem gelten andere Grenzabstände nach LBauO als in Hessen. Auch das Marktstammdatenregister wird vergessen. Die Frist beträgt einen Monat für Anlagen und Marktakteure. Wir strukturieren den Ablauf, prüfen Unterlagen vorab und klären offene Punkte mit Ihnen, bevor der Antrag rausgeht.

Häufige Fragen

Kann ich den KfW‑Zuschuss 458 mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinieren?

Ja. Die KfW verlangt für den Ergänzungskredit eine Zuschusszusage 458 oder einen BAFA‑Bescheid. Stellen Sie daher den Zuschussantrag zuerst und warten Sie die Bewilligung ab. Danach können Sie den Kredit 358 oder 359 beantragen und die Maßnahme umsetzen.

Was passiert mit dem Klimageschwindigkeitsbonus nach dem 31.01.2027?

Laut KfW sinkt der Bonus ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt. Planen Sie Ihren Antrag so, dass Sie den gewünschten Bonus fristgerecht sichern können.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss insgesamt?

Die KfW nennt maximal 80 Prozent Zuschuss aus der Summe aller Bausteine; den Höchstsatz erreichen Sie nur mit Einkommensbonus. Dazu zählen Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und gegebenenfalls der Einkommensbonus. Zusätzlich begrenzen Höchstbeträge je Wohneinheit den absoluten Zuschuss.

Gilt die EEG‑Vergütung parallel zur ISB‑Förderung 505 in Rheinland‑Pfalz?

Nein. Die ISB schreibt, dass Photovoltaikanlagen bei Privatpersonen nur förderfähig sind, wenn der erzeugte Strom ausschließlich dem Eigenbedarf dient und keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Prüfen Sie daher früh, ob Sie Eigenverbrauchsförderung oder EEG wollen.

Welche PV‑Leistung ist in Hessen über die WIBank förderfähig?

Die Förderdatenbank nennt Photovoltaikanlagen mit bis zu 20 kW installierter Leistung als förderfähig. Zudem sind Batteriespeicher sowie Steuer‑ und Regeltechnik umfasst. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren und ein förderfähiges Volumen zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro.

Muss ich meine neue PV‑Anlage im Marktstammdatenregister melden?

Ja. Die Frist beträgt einen Monat. Das gilt sowohl für die Registrierung der Anlage als auch für die Registrierung als Marktakteur. Führen Sie die Anmeldung zeitnah nach Inbetriebnahme und Tätigwerden durch, um Sanktionen zu vermeiden.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Wärmepumpe und Photovoltaik im Bestand verbinden und die Förderung strukturiert nutzen. Starten Sie mit einer Vor‑Ort‑Aufnahme und einer Heizlastberechnung. Wir klären Förderbausteine, Fristen und Zuständigkeiten mit Ihnen. Nutzen Sie unsere Wärmepumpen‑Übersicht und Photovoltaik‑Übersicht. Holen Sie Ihr Angebot hier ein: Angebot anfragen.

Quellen

  1. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW — abgerufen am 2026-09-02
  2. Pressemitteilung: Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet jetzt | KfW (21.07.2026) — abgerufen am 2026-09-02
  3. Produktinformation Ergänzungskredit 358/359 | KfW — abgerufen am 2026-09-02
  4. BMWK – BEG FAQ (Schwarzfassung 17.03.2026) — abgerufen am 2026-09-02
  5. BMF – FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ — abgerufen am 2026-09-02
  6. Bundesnetzagentur – EEG‑Förderung und ‑Fördersätze — abgerufen am 2026-09-02
  7. Bundesnetzagentur – Archivierte EEG‑Vergütungssätze — abgerufen am 2026-09-02
  8. Bundesnetzagentur – Festlegung Höchstwert Solar II 2026 — abgerufen am 2026-09-02
  9. MaStR Webhilfe – Registrierungsfristen — abgerufen am 2026-09-02
  10. § 3 MaStRV – Registrierung von Marktakteuren — abgerufen am 2026-09-02
  11. Förderdatenbank – Hessen: Darlehensprogramm Photovoltaikanlagen (WIBank) — abgerufen am 2026-09-02
  12. Hessische Landesregierung – Verordnung zur Wärmeplanung in Kraft getreten — abgerufen am 2026-09-02
  13. ISB 505 – Modernisierung selbst genutzten Wohnraums — abgerufen am 2026-09-02
  14. MLWUF RLP – Solarenergie (Hinweise zum Landessolargesetz) — abgerufen am 2026-09-02
  15. MWTEK RLP – Förderprogramm ZEIS — abgerufen am 2026-09-02